GEMA-Pflicht für den Secondlife-Landstream?
Wenn ein Ladenbesitzer in seinem Geschäft ein Radio aufstellt und seine Geschäftsräume mit den Klängen eines Radiosenders beschallt, so ist er verpflichtet, eine Abgabe an die GEMA zu entrichten. Für unseren Ladenbesitzer würde sich die Höhe der Abgabe, die abhängig von der beschallten Fläche und der Art des Gewebes ist, nach dem Tarif R richten. Für eine Ladenfläche von 100m² entsteht danach eine jährliche Vergütungspflicht von knapp über 80€.
Auch in Second Life ist es möglich, eine Fläche zu beschallen. Es läge daher auf den ersten Blick nahe, dass auch der (deutsche) Besitzer eines Shops in Second Life GEMA-Abgaben-pflichtig wäre. Bei näherem Hinsehen stellt sich heraus, dass dies jedoch nicht der Fall ist.
Das Aufstellen eines Radios in der realen Welt ist juristisch als “öffentliche Wiedergabe von Funksendungen” im Sinne des § 22 UrhG einzuordnen. Die Vorschrift regelt das Recht “Wiedergaben des Werkes durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen”. Die Wiedergabehandlung wird also vom Ladenbesitzer vorgenommen.
In Second Life passiert technisch gesehen etwas anderes. Der Eigentümer einer Parzelle, der in diese einen Stream einbindet, nimmt gerade keine Wiedergabehandlung vor. Die Eintragung des Stream-URL in der Parzelleneinstellungen bewirkt lediglich, dass der Software des Nutzers, dessen Avatar die Parzelle betritt, die Stream-Adresse übermittelt wird. Die eigentliche Wiedergabe erfolgt client-seitig, nämlich durch den Quicktime-Player auf dem Rechner des Nutzers, der als PlugIn in den Second Life Viewer eingebunden wird. Der Stream wird über Quicktime direkt vom Streaming-Server geladen, ohne dass die Second Life Server hierbei beteiligt sind. Dies wird z.B. dann deutlich, wenn der Second Life Viewer abstürzt. Jeder Second Life Nutzer wird schon einmal die Erfahrung gemacht haben, dass die Musikwiedergabe noch eine ganze Weile läuft, nachdem sich der Viewer “aufgehängt” hat.
Damit nimmt im Ergebnis der Nutzer die Wiedergabehandlung selbst vor; der Second Life Shopbetreiber unterliegt nicht der GEMA-Pflicht. Das Einbinden eines Landstreams ist damit rechtlich ebenso zu bewerten, wie z.B. die Angabe der Adresse eines Webradio-Streams auf einer Homepage. Ein Klick auf den Link öffnet einen Player auf dem Rechner des Nutzers; der dann die Verbindung zum Streaming-Server herstellt. Interessanterweise würde kaum niemand auf die Idee kommen, dies als vergütungspflichtige Wiedergabe anzusehen. Eine Haftung besteht lediglich im Rahmen der Haftung für Hyperlinks auf rechtswidrige Inhalte (z.B. Musik mit rassistischen oder volksverhetzenden Inhalten) - aber solche Musik will doch nun wirklich niemand hören.
Nachdem die Vergütungspflicht bereits an den technischen Voraussetzungen scheitert, ist es offensichtlich, dass es bei der Bewertung auch nicht darauf ankommt, aus welchem Land der Stream “gesendet” wird.


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Bernd_Schmitz
Iris, toll wie einfach Du juristische Informationen aufbereiten kannst. Ich muss meine Vorurteile gegen Juristen, die angeblich eine andere Sprache verwenden, nun doch revidieren. Danke für die Infos.
Zur Info an die Leser. Iris Speiser gehört zum Jurawiki.de Team.
Jun 9th, 2007
SevenSpiders
Ich würde da gerne noch mal nachhaken, wie sich das ganze mit der GEMA und dem Service von beispielsweise last.fm verhält.
Last.fm bietet kleine Flashobjekte, sog. Widgets zur Einbindung für die eigene Homepage an. Diese Widgets spielen auf Wunsch und Klick des Websitesbesuchers 20 Sek. Musikschnipsel aus dem Archiv von last.fm ab. Es handelt sich dabei um jene Titel, die der Webseitenbetreiber erst kurz zuvor selber auf seinem eigenen Rechner gehört hat (sofern die Titel im Archiv von last.fm vorhanden und lizensiert sind; es wird also keine Musik von einem Nutzer zum anderen geschleust via last.fm). Die eigentliche Seite wird für diesen Vorgang nicht verlassen.
Vom Webserver des Seitenbetreibers selbst kommt die Musik also nicht. Ist er damit trotzdem GEMA pflichtig?
Ich hab die gleiche Frage schon last.fm gestellt, aber bislang keine Antwort erhalten. Ich hab so das Gefühl, die lassen gerade die deutschen User mit ihren Serviceangeboten quasi ins offene Messer laufen.
Jun 11th, 2007
i.speiser
Danke für das schöne Beispiel aus der klassischen Web-Umgebung, das mir noch nicht bekannt war.
Technisch funktioniert die Widget-Einbindung bei last.fm ähnlich, wie beim SL-Landstream und ist meines Erachtens auch genauso zu bewerten. Entscheidend sind zwei Punkte:
1. Die Musik wird direkt von last.fm geladen; der Browser baut bei meinem Test eine direkte http-Verbindung zu 87.117.229.92 auf, einem Server aus dem IP-Raum von Last.fm.
2. Der Abspielvorgang unterliegt der Kontrolle das Nutzers. Bei SL wird diese Kontrolle über das Audio-HUD ausgeübt; bei Last.fm wird das Abspielen ebenfalls durch den Nutzer gesteuert, der nach dem Aufruf der Seite, in die das Widget eingebunden ist, bewusst auf den Startknopf im Widget drückt. Auch ist für den Nutzer klar erkennbar, woher der Stream kommt; dies ist den Angaben im Widget klar zu entnehmen. Insofern ist diese Lösung sogar noch transparenter als die Einbindung des Landstreams in SL.
Problematisch hingegen wären hingegen Fälle, in denen sich der Vorgang aus Sicht des Nutzers so darstellt, dass die Musik vom Webseiteninhaber gespielt wird. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Musikstream einer Webseite unterlegt wird, so dass dieser automatisch startet. Vom so genannten “Empfängerhorizont” des Nutzers würde sich die Situation dann so darstellen, dass die Website “sendet” - also ähnlich wie bei der Einbindung von fremden Bildern auf Webseiten, die als urheberrechtlich relevante Vervielfältigung angesehen wird, obwohl keine echte Kopie erstellt wird, für den Nutzer aber ggf. der Eindruck entsteht. In einem solchen Fall besteht also möglicherweise eine GEMA-Pflicht; ich würde daher von dieser Gestaltung abraten.
Eine entsprechende Stellungnahme von Last.fm wäre jedoch wünschenswert - zumal sich die rechtliche Situation in anderen Ländern auf der Welt möglicherweise anders darstellt.
Jun 12th, 2007
m0x
Hallo,
jedoch würde mich das interessieren wie das bei den DJs aussieht die den Stream unterhalten und die ebenfalls aus Deutschland senden… müssen die dann Gema zahlen?
(dieses mein ich in Secondlife)
gruß m0x
Jul 29th, 2007
Bernd_Schmitz
Einfach Frage! Wenn es gemapflichtige Musik ist, JA! Logisch….
Jul 29th, 2007
i.speiser
Ich kann Bernd da nur zustimmen.
Die GEMA-Pflicht wird dadurch ausgelöst, dass urheberrechtlich geschützte Musik der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird - egal ob man “nach SL” oder “ins Web” streamt. Technisch gesehen ist beides das gleiche. Jeder Landstream in Second Life, ist nämlich auch außerhalb von Second Life abrufbar, sofern man die URL kennt.
Die GEMA-Freiheit des Landowners in Second Life folgt nur daraus, dass er selbst keine Abspielhandlung vornimmt, sondern die Wiedergabe durch den Nutzer gesteuert client-seitig erfolgt. Der DJ hingegen, spielt selbst Musik ab und fällt daher unter die GEMA-Pflicht.
Jul 29th, 2007
Matze
Bernd uns Speiser haben erstmal recht. Aber nur zur Hälfte.
Vergesst mir nicht die GVL, auch da fallen Gebühren. SecondLife-Musik-Streams unterliegen den gleichen Rechten und Pflichten wie Webradios.
Als Webradiobetreiber der selbst zusätzlich ins SecondLife sendet kann ich euch nur sagen:
Wer Musik sendet ist verpflichtet Gebühren an die Gema und (und!) GVL abzuführen. Gema ist eine pauschale, GVL geht nach Titeln und Hörern. Da ist man schnell mal 100 Euro an Gebühren im Monat los.
Äußerst knifflig wird es wenn z. B. Ausländische SecondLife-User in den jeweiligen Clubs verkehren in dem der Stream läuft.
Dann braucht man seitens GVL eine Auslands-Genehmigung (Kosten = 800 Euro pauschal im Jahr).
Wenn jedoch, wie ich, ein lizenziertes (gebührenabführendes) Webradio in einen SecondLife-Club überträgt, braucht der Club-Besitzer keine Gebühren abführen. In diesem Falle zählen die SecondLife-User als “normale” Hörer des Webradios.
Gema und GVL sind ein ziemlicher Dschungel, sollte noch jemand Fragen haben: mr-b (at) radio-bass-moonlight.de
Gruß,
Matze
P.S.: Das ist keine Werbung !!!!
Aug 3rd, 2007
i.speiser
Zur Klarstellung: Mein Betrag bezog sich ausschließlich auf das Einbinden des Landstreams - was abgabenfrei ist.
Das Betreiben des “Senders”, also das Streaming des Webradios unterliegt selbstverständlich der Abgabenpflicht wie jedes andere Webradio auch.
Der Punkt mit den ausländischen Nutzern ist ein interessanter Aspekt. Der klassische Webradio-Sender hat eine definierte Zielgruppe, die in den meisten Fällen im Inland liegt. Wenn der Sender hingegen als Zielgruppe SL-Nutzer hat, glelangt man leicht in diesen Bereich der Internationalität
Aug 4th, 2007
Patrick
Hier ist immer die Rede davon, dass im SecondLife der DJ seine GEMA und GVL Gebühren zu zahlen hat, nicht aber der Landowner.
Die Hälfte mit dem Landowner ist für mich klar und schlüssig, aber wer muss denn nun wirklich bezahlen?
Derjenige der sendet, also der DJ?
Oder vielmehr derjenige, der den Streamingserver betreibt?
Wie sieht es aus, wenn der Streamingserver im Ausland betrieben wird und dort andere Regelungen gelten, die nichts mit GEMA und GVL zu tun haben? Dürfen dann nur DJs aus dem jeweiligen Land senden oder auch deutsche DJs?
Von einer Verbreitung im Inland kann ohnehin niemals die Rede sein, da diese URLs in der Regel von überall aus der Welt abgespielt werden können, egal ob im SecondLife oder mit sonstigen Playern.
Nov 14th, 2007
Torsten Schiefen
@ Patrick
Habe zu dem Thema eben nocheinmal mit der Gema Telefoniert.
DJ`s sind nicht Pflichtig.
Serverhoster sind nicht Pflichtig.
Der Betreiber des Senders ist Pflichtig.
Beispiel: Du pflegst auf deinem Land BigFM als Radiostream ein. musst du nichts bezahlen. da BigFM der Betreiber des senders ist.
Setzt du jetzt auf einem Server einen Shoutcast auf und lässt dj`s da senden oder du sendest da dein eigenes zeugs auf dein land musst du zahlen, da du der Betreiber des radios bist.
hoffe etwas einleuchtend
Dez 7th, 2007
Paul
wer ist denn der betreiber des senders?
wenn einer in secondlife in einem club auflegt und den stream vom club benutzt, ist der clubbesitzer, der den server mietet, gleichzeitig auch der betreiber des senders, so dass der dj fein raus ist?
Mrz 19th, 2008
Simon Slow
Wer möchte GEMA-freie Lounge Musik haben ? ;-P
Also ich melde mich dann sofort bei Second Live an. Als der “local Lounge & Ambient Dealer”^^
Also die GEMA geht mir dermassen auf den Senkel. Diese Verwurstungsgesellschaft kann mir gestohlen bleiben. In diesem Forum erkennt man zum einen, wie undurchsichtig und fehlerhaft das Ganze ist und zum anderen, wie viel Bürokratischer Aufwand damit betrieben wird, den Leuten das Geld für kulturelles Gut aus der Tasche zu ziehen und dieses Geld größtenteils an Acts auszahlen, die eh schon im Geld schwimmen….mir wird schlecht…
Ich hoffe dass es in Zukunft ein paar mehr Menschen gibt, die dankend auf die GEMA verzichten. Wäre das nicht schön ? Dann hätten wir uns DIESES zumindest gespart und alle wären zufrieden!
Sorry, aber das miste ich mal loswerden
S I M O N | S L O W
Apr 3rd, 2008
Simon Slow
Second Live is’ gut…hehe
Apr 3rd, 2008
Simon Slow
Second Life ist das hässlichste, liebloseste was ich jeh gesehen habe! Sofort wieder deinstalliert…
…dennoch bin ich GEMA-frei glücklich
Gruß,
Simon
Apr 25th, 2008
LandOwnerin in SL
Danke für die wertvollen Tipps - ich möchte das mal vonder Landowner-Seite (SL) betrachten.Habe ich die korrekten Rückschlüsse gezogen aus den Post hier?
A. Als Landowner stelle ich einen Sl-DJ eind er mir seine Streamdaten gibt - ich hinterlege die in der entsprechenden Parzelle und alle haben Spass. Gema-pflichtig ist der DJ da der ja sendet?!
B. ich kaufe mir einen Stream für den Club und sende selber. So wie ich es verstanden habe muss ICH (als Sender) dann Gema-Gebürhen entrichten?
C: wird nicht einfacher……ich kaufe den Stream für eminen Club damit DJ’s ohne STream bei mir jobben können. Ich gebe diesen dann die Daten und für diesen Abend sendet dann der DJ. Wer muss zahlen?
Daraus ergeben sich Fragen:
Was wenn der DJ kein Deutscher ist?
Was wenn mein Land mit dem Stream auf einem US-Server verweilt?
Und zum Henker - weil das Thema echt nervt - warum muss ich für gelgentliche SL-Events bei der GEMA gleich ein WEBRADIO anmelden?
Würd’s nciht auch ein smarter Sl-Tarif tun?
Danke für evtl Antworten
Gruss Kiki
Aug 8th, 2008
i.speiser
A. Als Landowner stelle ich einen Sl-DJ eind er mir seine Streamdaten gibt - ich hinterlege die in der entsprechenden Parzelle und alle haben Spass. Gema-pflichtig ist der DJ da der ja sendet?!
>>Richtig - ausgehend von der Prämisse, dass der DJ entweder selber den Streaming-Server betreibt oder einen Stream nutzt, für den noch keine GEMA-Gebühren entrichtet wurden.
B. ich kaufe mir einen Stream für den Club und sende selber. So wie ich es verstanden habe muss ICH (als Sender) dann Gema-Gebühren entrichten?
>>Stimmt. Und eine Webradio-Lizenz braucht man ggf. obendrein noch dazu, falls der Server mehr als 500 Ports bedienen kann (für die Zielgruppe eines Clubs in SL eher unwahrscheinlich)
Es soll allerdings auch Anbieter geben, die Streaming-Kapazitäten inklusive GEMA vermieten.
C: wird nicht einfacher……ich kaufe den Stream für eminen Club damit DJ’s ohne STream bei mir jobben können. Ich gebe diesen dann die Daten und für diesen Abend sendet dann der DJ. Wer muss zahlen?
>> in dem Beispiel sendest Du - also wärst Du auch GEMA-pflichtig. Technisch gesehen bist Du Anbieter des Streams.
Was wenn der DJ kein Deutscher ist?
Was wenn mein Land mit dem Stream auf einem US-Server verweilt?
>> Entscheidend ist, ob “Tatort” oder “Erfolgsort” im Geltungsbereich deutschen Rechts liegen. Sofern also zumindest der Streamanbieter (je nach Gestaltung DJ und/oder Serverstandort) oder die Zielgruppe ihren Standort in D haben, löst dies eine Gebührenpflicht aus.
Es gilt auch zu bedenken, dass für Webradios auch in vielen anderen Staaten eine Anmelde- und Gebührenpflicht besteht (so. z.B. Internet Radio Royalty Fees in den USA, aufgrund deren Erhöhung im letzten Jahr etliche Webradios den Betrieb einstellen mussten)
Würd’s nciht auch ein smarter Sl-Tarif tun?
>> Das wäre schon sinnvoll. Leider bin ich für diese Frage der falsche Ansprechpartner. Also bitte nicht den Boten der unerfreulichen Nachricht erschlagen.
Man kann als Sender nicht beeinflussen, ob der Stream ausschließlich in SL oder auch von “außen” abgerufen werden kann. Zwar wird rein faktisch kaum jemand außerhalb von SL Kenntnis von der Stream-URL erhalten - aber technisch gesehen ist es Webradio. Es bestünde also eine Lizenz speziell für Streams mit geringer Portzahl <50 oder 100 (mehr passen schließlich nicht auf eine SIM)
Aug 11th, 2008
Gunter
Hallo, extrem interessanter Post und Thread hier !! Meine Frage bezieht sich auf “Soundschnipsel” …in SL auch Gesten (Gestures) genannt. Wenn ich eine max 10 Sek. lange Sounddatei zu einer SL-Geste verwurste (gleichzeitig abgespielten text hinzufüge) und diese fertige Geste dann in irgendeinem Bereich von SL abspiele :
A) muss ich GEMA zahlen, weil ich einen Schnipsel eines fremden Liedes öffentlich sende ? egal wie kurz dieser Ausschnitt auch ist ?
B) muss ich GEMA zahlen, weil hier nicht der jeweilige Landbesitzer, sondern ich sende/abspiele und jeder der Gesten aktiv hat, es hören kann ?
Oder wie verhält sich das mit Gesten ? (Vorausgesetzt man nimmt Soundschnipsel aus Liedern)
Sep 7th, 2008
Reply to “GEMA-Pflicht für den Secondlife-Landstream?”